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Stand: 15. September 2025, 12:39:50 Uhr.

Ein trauriges Zeichen der Gesellschaft: Stille im Bus der ASEAG

In einer heutigen Erfahrung, im öffentlichen Nahverkehr, genauer gesagt in einem Bus der Linie 35, der ASEAG, wurde mir ein bedauerliches Bild unserer Gesellschaft vor Augen geführt.

An einem späten Nachmittag befand ich mich in der Linie 35, der ASEAG, der Bus war zwar gut gefüllt, aber dennoch war noch mehr als genug Platz zum zusammenzurücken vorhanden.

Es war also eine Situation, die sich sehr leicht hätte beheben lassen.

Eine schwerbehinderte Frau im Rollstuhl stand an der Tür, die Rampe wurde schon aufgeklappt, an der Haltestelle Kaiserplatz in Aachen.

Die schwerbehinderte junge Frau im Rollstuhl wollte eigentlich einsteigen, denn der eigentlich für ihren Rollstuhl reservierte Platz, war lediglich durch fünf junge Männer besetzt.

Also eigentlich eine ganz klare Geschichte.

Alle im Bus etwas nach vorne und nach hinten in den Wagen rücken und Platz machen für die schwerbehinderte junge Frau im Rollstuhl, doch so passierte es leider nicht.

Trotz des vorhandenen Platzes und mehrfacher Aufforderungen den Platz für die schwerbehinderte junge Frau im Rollstuhl frei zu machen, passierte einfach nichts.

Die Aufforderungen, an die Seite zu rücken, wurden ignoriert.

Die Mitfahrenden schienen in ihren eigenen Welten gefangen, unfähig oder unwillig, sich zu bewegen und der schwerbehinderten jungen Frau im Rollstuhl zu helfen.

Dies ist nicht nur ein persönliches Erlebnis von mir und den anderen empörten Personen in diesem Bus der ASEAG, es spiegelt ein größeres Problem in unseren öffentlichen Verkehrsmitteln und unserer Gesellschaft wider.

Es zeigt eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber den Bedürfnissen anderer, vor allem derjenigen, die besonders verletzlich, hilflos und bedürftig sind.

Solche Situationen sollten uns Alle sehr zum Nachdenken anregen.

Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft uns für Andere einsetzen und aktiver zur Schaffung eines inklusiven öffentlichen Raums beitragen.

Jede:r von uns hat die Verantwortung, Mitgefühl zu zeigen und Barrieren abzubauen.

Die Frage die sich mir an dieser traurigen Stelle dieser leider wahren Geschichte, nun aber auch wirklich stellt, ist die Folgende.

Wie können wir wirklich sicherstellen, dass solche Szenarien in Zukunft vermieden werden?

Ich finde, diese Frage muss in den Fokus unserer Gesellschaft rücken!

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Nicht nur in eigener Sache!

Der folgende Artikel ist nicht nur in eigener Sache und daher sehr wichtig für eine funktionierende Gesellschaft.

Daher sollte dieser Beitrag sorgfältig von so vielen Mitmenschen wie möglich gelesen werden.

Warum Fahrgäste im ÖPNV verpflichtet sind, einen Sitzplatz für Menschen mit Behinderungen freizumachen:

Im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Fahrgäste die Bedürfnisse und Rechte anderer respektieren, insbesondere diejenigen von Menschen mit Behinderungen. Die Verpflichtung für Fahrgäste, einen Sitzplatz für Personen mit eingeschränkter Mobilität freizumachen, ist nicht nur eine ethische Verantwortung, sondern auch durch gesetzliche Bestimmungen wie §34 der Beförderungsordnung für Kraftfahrunternehmer (BOKraft) festgelegt.

1. Gleichberechtigung und Inklusion:

Eine der grundlegenden Prinzipien einer modernen Gesellschaft ist die Gleichberechtigung aller Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben wie alle anderen auch. Indem Fahrgäste im ÖPNV einen Sitzplatz für Personen mit Behinderungen freimachen, tragen sie aktiv zur Förderung von Gleichberechtigung und Inklusion bei.

2. Zugang zur Mobilität:

Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen kann das Finden eines Sitzplatzes im öffentlichen Verkehr oft eine große Herausforderung sein. Ein freier Sitzplatz bietet diesen Personen nicht nur physische Erleichterung, sondern ermöglicht auch einen bequemeren und sichereren Transport. Indem Fahrgäste einen Sitzplatz freimachen, tragen sie dazu bei, den Zugang zur Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

3. Gesetzliche Verpflichtung gemäß §34 BOKraft:

Gemäß §34 der Beförderungsordnung für Kraftfahrunternehmer (BOKraft) sind Fahrgäste im ÖPNV dazu verpflichtet, Personen mit Behinderungen beim Ein- und Ausstieg sowie während der Fahrt zu unterstützen. Dies schließt auch die Bereitstellung von Sitzplätzen für Personen mit Mobilitätseinschränkungen ein. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen und ist somit nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung.

4. Solidarität und soziale Verantwortung:

Eine Gesellschaft zeigt sich auch daran, wie sie mit den Bedürfnissen ihrer schwächsten Mitglieder umgeht. Indem Fahrgäste bereit sind, ihren Sitzplatz für Personen mit Behinderungen freizumachen, zeigen sie Solidarität und übernehmen soziale Verantwortung. Diese Handlung trägt dazu bei, eine Atmosphäre des Respekts, der Fürsorge und der gegenseitigen Rücksichtnahme im öffentlichen Raum zu fördern.

Insgesamt ist es unerlässlich, dass Fahrgäste im ÖPNV die Verpflichtung ernst nehmen, einen Sitzplatz für Menschen mit Behinderungen freizumachen. Diese Maßnahme trägt nicht nur zur Förderung von Gleichberechtigung und Inklusion bei, sondern ist auch durch gesetzliche Bestimmungen wie §34 BOKraft geregelt, die die Rechte und Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen schützen. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, einen Beitrag zu einer barrierefreien und inklusiven Gesellschaft zu leisten.

Hintergrund dieses Beitrags ist folgendes Ereignis, das mir heute passiert ist:

Ich hatte einen wichtigen Termin in Kornelimünster (Aachen) und wollte mit einem Bus i. A. der ASEAG dort hin kommen.

Um 7:56 Uhr hielt an der Bushaltestelle in Walheim (H1) die SB66 (Wagennummer 505) und der Busfahrer teilte den dort Wartenden (auch mir) mit, dass der Bus voll sei und er niemanden mehr mitnehmen könnte (auch trotz aussteigender Fahrgäste).

Ich (ein gehbehinderter Mensch mit zwei Gehhilfen), stieg also ein und wies den Busfahrer der ASEAG darauf hin, dass ich gehbehindert bin und daher laut Deutscher Gesetzgebung ein Anrecht bzw. Vorrecht auf einen ausgewiesenen Sitzplatz im Bus habe.

Der Busfahrer warf mich aber nach einem kurzen Streitgespräch mit dem Worten, dass ihm das Gesetz „scheißegal“ sei wieder aus dem Bus!

Nach einem nicht sehr hilfreichen Beschwerde-Anruf bei der ASEAG bin ich aber übrigens dennoch rechtzeitig zu meinem Termin gekommen.