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Stand: 10. Oktober 2024, 16:23:29 Uhr.

Nicht nur in eigener Sache!

Der folgende Artikel ist nicht nur in eigener Sache und daher sehr wichtig für eine funktionierende Gesellschaft.

Daher sollte dieser Beitrag sorgfältig von so vielen Mitmenschen wie möglich gelesen werden.

Warum Fahrgäste im ÖPNV verpflichtet sind, einen Sitzplatz für Menschen mit Behinderungen freizumachen:

Im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Fahrgäste die Bedürfnisse und Rechte anderer respektieren, insbesondere diejenigen von Menschen mit Behinderungen. Die Verpflichtung für Fahrgäste, einen Sitzplatz für Personen mit eingeschränkter Mobilität freizumachen, ist nicht nur eine ethische Verantwortung, sondern auch durch gesetzliche Bestimmungen wie §34 der Beförderungsordnung für Kraftfahrunternehmer (BOKraft) festgelegt.

1. Gleichberechtigung und Inklusion:

Eine der grundlegenden Prinzipien einer modernen Gesellschaft ist die Gleichberechtigung aller Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben wie alle anderen auch. Indem Fahrgäste im ÖPNV einen Sitzplatz für Personen mit Behinderungen freimachen, tragen sie aktiv zur Förderung von Gleichberechtigung und Inklusion bei.

2. Zugang zur Mobilität:

Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen kann das Finden eines Sitzplatzes im öffentlichen Verkehr oft eine große Herausforderung sein. Ein freier Sitzplatz bietet diesen Personen nicht nur physische Erleichterung, sondern ermöglicht auch einen bequemeren und sichereren Transport. Indem Fahrgäste einen Sitzplatz freimachen, tragen sie dazu bei, den Zugang zur Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

3. Gesetzliche Verpflichtung gemäß §34 BOKraft:

Gemäß §34 der Beförderungsordnung für Kraftfahrunternehmer (BOKraft) sind Fahrgäste im ÖPNV dazu verpflichtet, Personen mit Behinderungen beim Ein- und Ausstieg sowie während der Fahrt zu unterstützen. Dies schließt auch die Bereitstellung von Sitzplätzen für Personen mit Mobilitätseinschränkungen ein. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen und ist somit nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung.

4. Solidarität und soziale Verantwortung:

Eine Gesellschaft zeigt sich auch daran, wie sie mit den Bedürfnissen ihrer schwächsten Mitglieder umgeht. Indem Fahrgäste bereit sind, ihren Sitzplatz für Personen mit Behinderungen freizumachen, zeigen sie Solidarität und übernehmen soziale Verantwortung. Diese Handlung trägt dazu bei, eine Atmosphäre des Respekts, der Fürsorge und der gegenseitigen Rücksichtnahme im öffentlichen Raum zu fördern.

Insgesamt ist es unerlässlich, dass Fahrgäste im ÖPNV die Verpflichtung ernst nehmen, einen Sitzplatz für Menschen mit Behinderungen freizumachen. Diese Maßnahme trägt nicht nur zur Förderung von Gleichberechtigung und Inklusion bei, sondern ist auch durch gesetzliche Bestimmungen wie §34 BOKraft geregelt, die die Rechte und Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen schützen. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, einen Beitrag zu einer barrierefreien und inklusiven Gesellschaft zu leisten.

Hintergrund dieses Beitrags ist folgendes Ereignis, das mir heute passiert ist:

Ich hatte einen wichtigen Termin in Kornelimünster (Aachen) und wollte mit einem Bus i. A. der ASEAG dort hin kommen.

Um 7:56 Uhr hielt an der Bushaltestelle in Walheim (H1) die SB66 (Wagennummer 505) und der Busfahrer teilte den dort Wartenden (auch mir) mit, dass der Bus voll sei und er niemanden mehr mitnehmen könnte (auch trotz aussteigender Fahrgäste).

Ich (ein gehbehinderter Mensch mit zwei Gehhilfen), stieg also ein und wies den Busfahrer der ASEAG darauf hin, dass ich gehbehindert bin und daher laut Deutscher Gesetzgebung ein Anrecht bzw. Vorrecht auf einen ausgewiesenen Sitzplatz im Bus habe.

Der Busfahrer warf mich aber nach einem kurzen Streitgespräch mit dem Worten, dass ihm das Gesetz „scheißegal“ sei wieder aus dem Bus!

Nach einem nicht sehr hilfreichen Beschwerde-Anruf bei der ASEAG bin ich aber übrigens dennoch rechtzeitig zu meinem Termin gekommen.